Anmeldung & Kosten

36 Kinder im Alter von 18 Monaten bis 3 Jahren können die Kinderkrippe Seefeld besuchen.

Alle Kinder mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Seefeld, die im laufenden Kalenderjahr bis zum 31.08. 18 Monate alt werden, erhalten Anfang März eine schriftliche Einladung zur Kinderkrippenanmeldung.

Sind nicht ausreichend viele Kinderkrippenplätze für alle angemeldeten Kinder vorhanden, werden die Kinder entsprechend der Aufnahmebedingungen des Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetzes gereiht: 

a. besuchspflichtige Kinder (§26) mit Hauptwohnsitz in der Standortgemeinde der Kinderbetreuungseinrichtung

b. Kinder, die die Kinderbetreuungseinrichtung bereits besuchen

c. Kinder mit Hauptwohnsitz in der Standortgemeinde der Kinderbetreuungseinrichtung

d. Kinder, deren Eltern nachweislich berufstätig sind

e. Kinder, deren Eltern nachweislich arbeitssuchend sind oder sich in Ausbildung befinden

f. Kinder, die nach ihrem Alter dem Kindergarteneintritt am nächsten stehen

Nach der Anmeldung und Reihung wird von der Kinderkrippenleitung bekanntgegeben, welche Kinder einen Fixplatz erhalten.
Sollten noch weitere Plätze verfügbar sein, werden diese an Kinder vergeben, die im Schulsprengel der VS Seefeld (Gschwandt, Krinz und Neuleutasch) ihren Hauptwohnsitz haben.

Der Einstieg unter dem Kinderkrippenjahr ist nur bedingt in Absprache mit Eltern, Leitung und Träger möglich.

Für den Besuch der Kinderkrippe werden monatlich folgende Beiträge eingehoben:

07:00-12:00 Uhr                     75,-€ (ohne Mittagessen)
11:30-14:00 Uhr                     20,-€ (Mittagsbetreuung)
14:00 bis 17:00 Uhr                 4,-€ pro Nachmittag

Mittagessen                             4,-€ pro Tag

Geschwisterrabatt bei zwei Kindern 20% bzw. ab drei Kindern 30% auf den Betreuungsbeitrag (excl. Essen).                                               
In besonders berücksichtigungswürdigen Fällen kann beim Träger um Befreiung oder Ermäßigung der Kinderkrippengebühr angesucht werden.

Der Kinderkrippenbeitrag und die Einzelessen werden im Nachhinein, jeweils spätestens bis zum 10. des Folgemonats in Rechnung gestellt und sind mittels Zahlschein oder Bankeinzug zu begleichen.

Die Kinderkrippengebühr ist durchgängig zu entrichten, gleichgültig ob der Kinderkrippenbesuch unterbrochen wurde oder nicht. In den Monaten September und Juli wird nur die Hälfte der Kinderkrippengebühr verrechnet.
Im August entfällt der reguläre Kinderkrippenbeitrag. Stattdessen können Ferienbetreuungsgebühren anfallen.

Nähere Informationen dazu erhalten Sie hier.